Gemäß der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtung und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) vom 26.November 2020
Dürfen wir wieder für Sie
da sein
gemäß § 6 Dienstleistungen
Abs. (2)…hygienisch notwendige Behandlungen von…
Nagel- und Fußpflege
Abs. (3) nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung
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BITTE BEACHTEN SIE WEITERHIN DIE GÜLTIGEN CORONA REGELN